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zippoman
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323 O 106/06 sog. Hasenurteilverfasst am 14.03.07 21:43 |  |

Beiträge: 3610 Im Forum seit: 24.02.05 |
zital aus www.ntv-forum.de
Wann dürfen Biker für Klein-Getier bremsen?
Ein aktueller Beitrag aus der Biker - News.
Biker dürfen bremsen
Der fließende Verkehr hat Vorrang vor kleinem Getier. Deshalb habt ihr mit einem Auto auch draufzuhalten, wenn euch ein Häschen über den Weg hoppelt. Wer bremst, verliert. Auch vor Gericht.
Anders hat das Landgericht Hamburg im Fall eines Motorradfahrers aus Drochtersen entschieden. Dem Biker lief in einer Kurve ein Hase vor die Maschine. Um ihm auszuweichen, bremste er und richtete sich auf. Dabei geriet er in den Einmündungsbereich einer Nebenstraße und stürzte auf Rollsplitt. Er selbst erlitt eine Beckenabsplitterung, das Motorrad einen Totalschaden.
Nachdem sich seine Versicherung geweigert hatte, die durch das Ausweichen entstandenen Kosten zu ersetzen, reichte Rechtsanwalt Hake aus Stade für ihn Klage ein.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Situation des Motorradfahrers nicht mit der eines Autofahrers zu vergleichen sei. Schließlich könne ein Motorradfahrer, der sich in der Kurve in einer Schräglage befinde, seitlich wegrutschen und sich so schwer verletzen und sein Motorrad erheblich beschädigen. So musste die Versicherung des Bikers die Kosten übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig (03.08.2006, 323 O 106/06).
rehe und gummikühe sollten beseer getrennte wege gehen:
http://www.bmw-bilderpool.de/view_album.php?set_albumName=Nochmal-Gl%FCck-gehabt

zippo
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