teddyx4
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Urteil Bundesgerichtshofverfasst am 07.03.14 20:25 |  |

Beiträge: 181 Im Forum seit: 19.02.07 |
Urteil: Rammen ist keine gefährliche Körperverletzung
ampnet – 7. März 2014. Fährt ein Pkw-Fahrer einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck, so kann der Unfallverursacher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, da erst der anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt werden kann (Az. 4 StR 453/13).
Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Pkw-Führer einem Motorradfahrer absichtlich hinten reingefahren und anschließend vom Unfallort geflüchtet. Der Bike hatte sich bei dem anschließenden Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen. Vor dem Landgericht wurde der Pkw-Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden gewesen war.
Der Fall ging bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter nur eine einfache Körperverletzung begangen hat. Eine gefährliche Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde und nicht erst der Sturz. Nach dem Gesetz hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann. (ampnet/jri)
http://www.auto-medienportal.net/artikel/detail/25303/
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draco
Mitglied |
RE: Urteil Bundesgerichtshofverfasst am 07.03.14 23:25 |  |

Beiträge: 315 Im Forum seit: 02.01.08 |
Wenn das so ist ... würde ich wohl später angeklagt werden.
Sollte mir jemals sowas passieren, hätte der Pkw Fahrer in naher Zukunft ein schwerwiegendes Gesundheitsproblem.
Deutsches Recht ist MÜLL !
Mfg.
Folgt mir! - Ich weis auch nicht wo's lang geht. |
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X4holger
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RE: Urteil Bundesgerichtshofverfasst am 09.03.14 23:36 |  |

Beiträge: 345 Im Forum seit: 16.03.05 |
Drago da stimme ich dir überein. Wird immer schlimmer mit der Rechtsprechung.
Gruß Holger
immer schön locker bleiben |
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Garry
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RE: Urteil Bundesgerichtshofverfasst am 10.03.14 08:15 |  |

Beiträge: 136 Im Forum seit: 24.02.13 |
Naja da kann ich ja auch im 5 stock jemanden vom Balkon schubsen ,solange er am fliegen is passiert ja nix un der Aufprall is ja dann sein Problem.
Schwachsinn.
Von Racheplänen bleibt abzuraten denn dann triffts dich richtig.
In Deutschland gilt ,Täter Schutz vor Opfer Schutz und nur Anti Deutsch ist Politisch Korrekt.
MFG Garry
Let the Good Times roll |
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