nobbex4
Mitglied |
Nutzungsausfall einer X4verfasst am 03.08.08 02:08 |  |

Beiträge: 722 Im Forum seit: 24.02.05 |
Hallo miteinander,
nach einem Hinweis von unserem Member Hannes aus
Neu - Ulm, habe ich folgenden Text in diesen Tread kopiert.
Er stammt aus dem Motorradkurier von Jürgen Greif für die Region Oberschwaben.
Gerne könnt Ihr die Seite auch direkt aufrufen und Euch den Rest der Ausgabe noch anschauen.
Ich für meinen Teil habe diese Seite aus dem Internet bereits in meine Favoriten eingepflegt.
Um auf die richtige Seite der Zeitschrift zu kommen geht Ihr folgendermaßen vor:
Benutzt den Link ( einfach anklicken )
wenn die Seite offen ist klickt oben links Aktuell an,
jetzt Kästchen " Heftlesarchiv " anklicken,
dann öffnet sich ein Register der letzten Ausgaben,
dort August 2008 anklicken ( Ausgabe 08.2008 ),
auf Seite 6 findet Ihr dann den Bericht im Original.
http://www.motorrad-kurier.de/
na dann schmökert mal schön.................
Hier der Bericht aus dem Motorradkurier, mit dem besten
Dank an die Redaktion.:
6 8/08
Eine erfreuliche Nachricht für
alle Motorradfahrer eines nicht
gängigen Motorradtyps. Das
Amtsgericht Neu-Ulm hat mit Urteil
vom 19.07.2007, Aktenzeichen 1 C
1159/06, einem Biker nach einem
Verkehrsunfall eine Nutzungsausfallentschädigung
für sage und schreibe
64 (!) Tage in Höhe von 55,00 pro
schadensbedingtem Ausfalltag zugesprochen.
Der Motorradler hatte einen Verkehrsunfall,
bei dem sein Motorrad, Typ
Honda X4 SC38, Baujahr 1999, stark
beschädigt worden war. Eine umfangreiche
Reparatur wurde erforderlich,
in deren Rahmen Ersatzteile
in den USA – mangels Verfügbarkeit
in Deutschland – aufwändig besorgt
werden mussten.
Die Reparaturwerkstatt hatte zunächst
versucht, die Ersatzteile für das Krad,
bei dem es sich um ein Importfahrzeug
handelte, welches nicht für den
deutschen Markt vorgesehen war,
auf dem europäischen Markt zu besorgen.
Nachdem dies nicht gelungen
war, mussten die erforderlichen
Ersatzteile in den USA bestellt werden.
Das Motorrad konnte so erst
nach 64 Tagen wieder hergestellt
werden.
Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
wurde unter Hinweis
auf das Werkstatt- und Prognoserisiko,
das hinsichtlich einer Verzögerung
nicht der Geschädigte, sondern
vielmehr der Schädiger trägt,
als nicht nachweisbar richterlicherseits
abgelehnt.
Für den gesamten Zeitraum vom Unfall
bis zur Fertigstellung, d.h. für 64
Tage, wurde anerkannt, dass der Motorradfahrer
an der Nutzung seines
Motorrads, welches sein einziges
Fortbewegungsmittel darstellte, tatsächlich
gehindert war. Bei einem
Motorrad bis 72 kW wurde eine tägliche
Nutzungsausfallentschädigung
von € 55,00 als üblich und angemessen
betrachtet.
Im Ergebnis wurde hiernach vom
Amtsgericht Neu-Ulm zu Recht erkannt,
dem Motorradfahrer für den
gesamten Zeitraum vom Unfall bis
zur Reparaturfertigstellung die ungekürzte
Nutzungsausfallentschädigung
in Gesamthöhe von 3.520,00
EUR zu zugestehen.
Rechtsanwältin Birgit Schwarz
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Östliche Promenade 9
89264 Weißenhorn
unfall@schwarz-weissenhorn.de
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Noch ein kleiner Nachtrag:
Da ich diesen Bericht höchst interressant finde, möchte ich mich nochmals bei meinem Freund Hannes für den Hinweis auf diesen Artikel bedanken.
Wenn der Eine oder Andere auch mal solche Texte oder ähnliches finden sollte gebt uns Admins doch nen Tip und wir helfen dann gerne mit, es allen zugänglich zu machen.
Denn jeder neu gesetzte Tread belebt unser Forum.
Gruß von der Alb, Nobbe 
Uf dr Alb doa giabts koa Suend
eine Gerade ist eine unnuetze Verbindung zweier Kurven  |
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Willow
Mitglied |
RE: Nutzungsausfall einer X4verfasst am 04.08.08 07:20 |  |

Beiträge: 804 Im Forum seit: 14.03.05 |
Hi Nobbe,
besten Dank für die Info und, obgleich hier "nur" ein Amtsgericht entschieden hat, ist es doch recht aufmunternd für uns Mopedfahrer.
Doch, was sind das für Ersatzteile die da aus den Staaten besorgt werden mussten?
Gruß
Willow |
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Danilo
Mitglied |
RE: Nutzungsausfall einer X4verfasst am 04.08.08 12:25 |  |

Beiträge: 457 Im Forum seit: 14.03.05 |
Hi miteinander,
Nutzungsausfall, Aufwandentschädigung und Wertminderung steht jedem zu. Das der alerdings so hoch ist hätte ich nicht gedacht. Da von kannste dir ja fast eine neue kaufen.
Trotzdem will ich sie nie in Anspruch nehmen müssen
Danilo |
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x4ulf
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RE: Nutzungsausfall einer X4verfasst am 04.08.08 12:41 |  |

Beiträge: 169 Im Forum seit: 15.03.05 |
Ich denke, der wichtigste Passus für die Anerkennung war
>>> ...welches sein einziges
>>> Fortbewegungsmittel darstellte, tatsächlich
>>> gehindert war.
ansonsten hätte es nichts gegeben.
Also, nächstes mal dran denken, das ihr bei einem unverschuldeten
Unfall vorher das Auto weggeschmissen habt.
(geht das überhaupt?)
Aber lieber doch kein Unfall haben ! ! !
Gruß
Ulf
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